FAQ – Häufig gestellte Fragen
An dieser Stelle haben wir Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQs) für Sie zusammengestellt. Sollten Ihre Fragen hier nicht beantwortet werden, stehen Ihre Ansprechpartner Ihnen gerne beratend zur Seite.
Bitte besuchen Sie für genaue Informationen und Voraussetzungen für einen Wohnberechtigungsschein die Webseite der Stadt Neuwied.
Nein. Eine Vermittlungsprovision ist nicht zu zahlen, da wir ausschließlich Wohnungen aus unserem eigenen Bestand vermieten.
Ja. Nach der Gesetzgebung können drei Netto-Monatskaltmieten verlangt werden. Wir verlangen jedoch lediglich eine Kaution in Höhe von zwei Netto-Monatskaltmieten.
Wohnungsangebote erscheinen auf unserer Homepage Immobilien – GSG-Neuwied oder bei Immosocut24 und können dort angefragt werden. Anhand unserer Vermietungsrichtlinien und ggf. gesetzlichen Rahmenbedingungen wird die Wohnung an einen der Interessenten vergeben.
Merken Sie nach der Besichtigung oder bereits durch Sichtung des Exposés, dass die Wohnung nicht Ihren Vorstellungen entspricht, so bitten wir Sie unsere Vermietungsabteilung kurz darüber zu informieren, damit der Prozess in diesem Fall beendet werden kann.
Behalten Sie unsere Webseite im Auge. Verfügbare Wohnungsangebote werden dort inseriert und können angefragt werden. Selbstverständlich kann eine Wohnung nur an einen Interessenten vergeben werden. Hat es bei der angefragten Wohnung nicht geklappt, schauen Sie gerne immer wieder auf der Webseite vorbei und stellen Sie eine erneute Anfrage, sollte ein passendes Angebot inseriert werden.
Bei Gasgeruch wenden Sie sich bitte telefonisch an die Stadtwerke Neuwied 0 26 31 / 85 - 0.
Es kann bei einer notwendigen Reparatur oder noch mehr im Schadensfall zu einem echten Problem werden, wenn wir den Mieter der betroffenen Wohnung telefonisch nicht erreichen können.
Daher die Bitte an die Mieter, dass der zuständige Wohnungsverwalter stets die aktuelle/n Rufnummer/n hat. Deshalb aktuelle Rufnummern immer mitteilen!
Um Wartezeiten zu vermeiden, vereinbaren Sie bitte möglichst vorab einen Gesprächstermin mit Ihrem Ansprechpartner.


