Sobald ein Mieter eine Wohnung bei der GSG kündigt (3 Monate vor dem Auszug) überprüfen wir bereits anhand der uns vorliegenden Interessentenbögen wem wir diese künftig freiwerdende Wohnung anbieten können.
In den meisten Fällen haben wir bei Auszug des „Altmieters“ bereits einen Mietvertrag mit einem „Neumieter“ abgeschlossen.