Anbringung eines Balkonkraftwerks: Was ist im Vorfeld zu beachten?

Als Mieter der GSG möchten Sie ein Balkonkraftwerk zu Hause einrichten? Wir klären Sie über die einzelnen Schritte auf.

Eine Genehmigung der Anlage erhalten Sie von Ihrem Wohnungsgeber. Als Vermieter benötigt die GSG folgende Angaben von Ihnen:

  1. Ihre Mietvertragsnummer
  2. Konkrete Bezeichnung des Modells
  3. Maße und Gewicht der Anlage

Mit diesen Angaben wird die GSG die Statik Ihres Balkons prüfen lassen, um mögliche Gefahren, die durch Windlasten entstehen können, bestmöglich auszuschließen.

Diese Prüfung kann etwas Zeit in Anspruch nehmen und ist außerdem kostenintensiv. Der Großteil der Kosten für die Statikprüfung wird von der GSG getragen. Sie als Mieter beteiligen sich in Form einer Pauschale von 50 Euro im Falle eines positiven Ergebnisses.

Ist die Anbringung eines Balkonkraftwerks aus statischen Gründen generell nicht möglich, übernehmen wir die Kosten der Prüfung vollständig.

Sollte lediglich Ihr Gerät unpassend sein, ist es Ihre Aufgabe, die Anforderungen zu erfüllen.

Nach positiver Statikprüfung genehmigt die GSG Ihr Balkonkraftwerk, wenn es folgende Eigenschaften aufweist bzw. folgende Bedingungen erfüllt werden:

  • Die Anlage besteht aus einem schwarzen Modul und einem schwarzen Rahmen.
  • Die Blendwirkung Dritter durch die Anlage muss ausgeschlossen sein.
  • Die Befestigung der Anlage darf die Bausubstanz nicht beschädigen.
  • Die Anlage darf nur vertikal am Geländer angebracht und nicht aufgeständert werden und/oder über die Abmessung des Balkongeländers hinausragen. Sie muss gegen Sturm und Absturz gesichert sein (siehe Grafiken).
  • Es besteht nachgewiesener Versicherungsschutz für die Anlage durch Ihre Privathaftpflichtversicherung.
  • Sie bestätigen die Registrierung der Anlage im Marktstammdatenregister.