FAQ – Häufig gestellte Fragen
An dieser Stelle haben wir Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQs) für Sie zusammengestellt. Sollten Ihre Fragen hier nicht beantwortet werden, stehen Ihre Ansprechpartner Ihnen gerne beratend zur Seite.
Nein. Eine Vermittlungsprovision ist nicht zu zahlen, da wir ausschließlich Wohnungen aus unserem eigenen Bestand vermieten.
Ja. Nach der Gesetzgebung können drei Netto-Monatskaltmieten verlangt werden. Wir verlangen jedoch lediglich eine Kaution in Höhe von zwei Netto-Monatskaltmieten.
Mit dem von Ihnen ausgefüllten Interessentenbogen geben Sie an, welche speziellen Wünsche / Anforderungen Sie an eine Wohnung stellen. Anhand dieser Informationen prüfen wir, ob Ihnen eine geeignete Wohnung angeboten werden kann. Der Zeitpunkt eines Angebotes ist daher abhängig von der aktuellen Marktlage.
Wenn Sie noch kein Angebot von uns erhalten haben, liegt es meistens daran, dass wir nach den von Ihnen angegebenen Suchkriterien derzeit keine passende Wohnung anbieten können. Im Falle, dass wir Ihnen auch innerhalb eines Zeitraumes von 6 Monaten keine Wohnung anbieten können, bitten wir Sie, Ihre Bewerbung vor Ablauf dieses Zeitraumes zu verlängern.
Sollten wir nach Ablauf von 6 Monaten nichts mehr von Ihnen hören, gehen wir davon aus, dass sie eine Wohnung gefunden haben und Ihre Bewerbung wird gelöscht.
Hierfür kann es verschiedene Gründe geben. Dies können z. B. sein:
- Wir haben andere Interessenten, die bereits schon länger auf unserer Warteliste für eine geeignete Wohnung stehen.
- Die Wohnung ist öffentlich gefördert. Hier müssen seitens des Vermieters (GSG) ganz besondere Kriterien beachtet werden.
- Die Wohnung entspricht nicht den Vorgaben des Jobcenters wie z. B. Mietpreis, Größe.
Sobald ein Mieter eine Wohnung bei der GSG kündigt (3 Monate vor dem Auszug) überprüfen wir bereits anhand der uns vorliegenden Interessentenbögen wem wir diese künftig freiwerdende Wohnung anbieten können.
In den meisten Fällen haben wir bei Auszug des „Altmieters“ bereits einen Mietvertrag mit einem „Neumieter“ abgeschlossen.
Bitte geben Sie uns auf jedes Wohnungsangebot eine Rückmeldung. Wir können dann Ihre Wünsche / Anforderungen noch besser einschätzen und Ihnen gegebenen falls ein anderes Angebot unterbreiten.
Für unsere Mitarbeiter ist es schwierig, pauschale Angaben wie z. B. „Gefällt nicht“ einzuschätzen. Bitte geben Sie uns hier möglichst genau an, was nicht gefällt.
Wir freuen uns über Ihr Interesse an unseren Wohnungen. Sollten Sie Mieter bei uns werden wollen bitten wir Sie, unsere Anfrage zur Wohnungssuche auszufüllen. Ihre Anfrage wird von unseren Mitarbeitern ausgewertet und Sie werden, falls wir ein passendes Angebot für Sie haben, kontaktiert.
Bei Gasgeruch wenden Sie sich bitte telefonisch an die Stadtwerke Neuwied 0 26 31 / 85 - 0.
Es kann bei einer notwendigen Reparatur oder noch mehr im Schadensfall zu einem echten Problem werden, wenn wir den Mieter der betroffenen Wohnung telefonisch nicht erreichen können.
Daher die Bitte an die Mieter, dass der zuständige Wohnungsverwalter stets die aktuelle/n Rufnummer/n hat. Deshalb aktuelle Rufnummern immer mitteilen!
Um Wartezeiten zu vermeiden, vereinbaren Sie bitte möglichst vorab einen Gesprächstermin mit Ihrem Ansprechpartner.