Wo erhalte ich einen Wohnberechtigungsschein?
Bitte besuchen Sie für genaue Informationen und Voraussetzungen für einen Wohnberechtigungsschein die Webseite der Stadt Neuwied.
Bitte besuchen Sie für genaue Informationen und Voraussetzungen für einen Wohnberechtigungsschein die Webseite der Stadt Neuwied.
Bei Gasgeruch wenden Sie sich bitte telefonisch an die Stadtwerke Neuwied 0 26 31 / 85 - 0.
Es kann bei einer notwendigen Reparatur oder noch mehr im Schadensfall zu einem echten Problem werden, wenn wir den Mieter der betroffenen Wohnung telefonisch nicht erreichen können. Daher die Bitte an die Mieter, dass der zuständige Wohnungsverwalter stets die aktuelle/n Rufnummer/n hat. Deshalb aktuelle Rufnummern immer mitteilen!
Um Wartezeiten zu vermeiden, vereinbaren Sie bitte möglichst vorab einen Gesprächstermin mit Ihrem Ansprechpartner.