Wohnberechtigungsschein (WBS)
Ein Wohnberechtigungsschein berechtigt die darin genannte(n) Person(en) zum Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung, das bedeutet, die Wohnung unterliegt bestimmten Bedingungen hinsichtlich Mietpreis und Belegung.
Die Bescheinigung kann allgemein oder für eine bestimmte Wohnung erteilt werden. Wohnungssuchende (Haushalte) erhalten auf Antrag diesen Wohnberechtigungsschein (WBS), wenn die für die Erteilung erforderlichen Voraussetzungen wie
- Einkommensgrenzen,
- Wohnungsgröße,
- Zugehörigkeit zu einem bestimmten Personenkreis (z. B. ältere Menschen, junge Familien oder Alleinerziehende, Behinderte, u. ä.)
erfüllt werden.
Den Antrag für einen Wohnberechtigungsschein stellen Sie bitte bei der für Sie zuständigen Stadt- oder Verbandsgemeindeverwaltung.
Wichtig ist auch:
Wer einen Wohnberechtigungsschein hat, bekommt nicht automatisch direkt eine Wohnung. Der WBS bescheinigt lediglich, dass Sie grundsätzlich zum Bezug einer geförderten Wohnung berechtigt sind. Ob Ihnen eine solche Wohnung angeboten werden kann, ist von der aktuellen Marktlage abhängig.